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Fördermöglichkeiten und Projekte

Der Freistaat Sachsen fördert derzeit zwei größere Auslandsprojekte in Marokko und im Libanon. Darüber hinaus werden weitere kleinere Projekte sächsischer Träger und Initiativen im Ausland durch Mittel der Sächsischen Staatskanzlei für Auslandsprojekte unterstützt.

Libanon

Eine Schulklasse steht in ihrem Klassenzimmer hinter den Tischen.

© Sächsische Staatskanzlei

Marokko

Eine Frau liegt auf einer Decke auf dem Boden. Daneben steht eine Lehrerin und es sitzen mehrere Schülerinnen im Hintergrund.

© Sächsische Staatskanzlei

Fördermöglichkeiten

Mittel der Sächsischen Staatskanzlei für Auslandsprojekte

Seit August 2017 unterstützt die Sächsische Staatskanzlei gemeinnützige private Träger, die Projekte der Entwicklungszusammenarbeit im Ausland durchführen möchten. Die Beantragung und Bewilligung der Projektanträge erfolgt über die Stiftung Nord-Süd-Brücken in Berlin. Dafür wurden bis Ende 2018 insgesamt 200.000 Euro vom Freistaat Sachsen bereitgestellt. 2019 stehen 140.000 Euro und 2020 insgesamt 350.000 Euro zur Verfügung.

Stiftung Nord-Süd-Brücken

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie weitet der Freistaat Sachsen seine Unterstützung im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit aus und stockt den Kleinprojektefonds, den die Stiftung Nord-Süd-Brücken verwaltet, um 200.000 Euro auf. Sachsen möchte ein Zeichen in Richtung des globalen Südens senden und einen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie auch dort leisten. Weil es in vielen Ländern Defizite in der Gesundheitsfürsorge und kaum intensivmedizinische Krankenhausplätze gibt, sind Maßnahmen zur Eindämmung und Prävention dort besonders wichtig. Nichtregierungsorganisationen aus Sachsen haben zehn Projektvorschläge zugeleitet. Die Kommunikation koordiniert hat das Entwicklungspolitische Netzwerk Sachsen (ENS). Es soll beispielsweise um die Verbesserung hygienischer Bedingungen an Schulen, das Aufstellen lokal produzierter Handwaschstationen oder die Ersatzbeschaffung eines Beatmungsgerätes für ein Krankenhaus gehen.

Eine kurze Zusammenfassung der Fördervoraussetzungen sowie die Kontaktdaten der Stiftung finden Sie im folgenden Abschnitt.

Kleinprojektefonds für Projekte der Entwicklungszusammenarbeit des Freistaates Sachsen

Seit dem 1. August 2017 steht sächsischen gemeinnützigen Trägern ein Fonds für Kleinprojekte der Entwicklungszusammenarbeit im Ausland zur Verfügung. Der Fonds wird im Auftrag der Sächsischen Staatskanzlei von der Stiftung Nord-Süd-Brücken verwaltet und umfasst jährlich insgesamt 100.000,00 Euro.

Gemeinnützige private Träger mit Hauptsitz in Sachsen sind aufgefordert Anträge zu stellen, um Förderungen für Auslandsprojekte zu erhalten, durch die

  • die wirtschaftliche, soziale oder ökologische Situation armer Bevölkerungsgruppen in den Entwicklungsländern nachhaltig verbessert oder
  • die Selbsthilfeanstrengungen wirkungsvoll unterstützt werden und diese an der Planung und Durchführung partnerschaftlich beteiligt oder
  • zur Verwirklichung der Menschenrechte in den Entwicklungsländern beigetragen werden kann.

Förderfähig sind insbesondere folgende Projekte:

  • Bildungsprojekte,
  • Projekte zum Training und Aufbau von demokratischen Verwaltungsstrukturen,
  • Infrastrukturprojekte,
  • stabilisierende Maßnahmen in aktuellen Flüchtlingsherkunftsländern,
  • Maßnahmen des Umwelt- und Klimaschutzes,
  • Projekte der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen,
  • humanitäre Maßnahmen,
  • Projekte zur Geschlechtergerechtigkeit und Selbstbestimmung für Mädchen und Frauen,

die in Ländern der DAC-Liste, vor allem im Nahen Osten und in Afrika, durchgeführt werden.

Aber auch andere Projektideen, die den oben genannten Zielstellungen entsprechen, sind denkbar.

Die Förderhöhe beträgt 15.000 EUR pro Projekt. Im Einzelfall kann eine höhere Förderung gewährt werden.

Anträge sowie Beratung zu Projektideen und den Fördervoraussetzungen erhalten Sie von der Stiftung Nord-Süd-Brücken.

info@nord-sued-bruecken.de

Ansprechpartner

Projektkoordinatorin Ausland

Frau Anna Richter

Besucheradresse:
Stiftung Nord-Süd-Brücken
Greifswalder Str. 33a
10405 Berlin

Telefon: 030 42851385

Telefax: 030 42851386

E-Mail: a.richter@nord-sued-bruecken.de

Richtlinie der Sächsischen Staatskanzlei zur Förderung der interregionalen und grenzübergreifenden Zusammenarbeit sowie des Europagedankens (RL Internationale Zusammenarbeit) vom 1. September 2015

Die Landesförderrichtlinie unterstützt mit bis zu 7.000 EUR Projekte der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit im Freistaat Sachsen, die das Ziel verfolgen, das Verständnis für die Situation und die Probleme von Entwicklungs- und Schwellenländern in Afrika, Asien und Lateinamerika zu wecken.

Richtlinie »Internationale Zusammenarbeit«

Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen, Landkreise, gemeinnützige Vereine und Stiftungen sowie gemeinnützige GmbHs mit Sitz im Freistaat Sachsen.

Weitere Informationen sowie Antragsunterlagen finden Sie in Amt24.

Amt24: Interregionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit (Teil 1), Förderung beantragen

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