Serviceinformationen

Europaflaggen wehen im Wind.
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Informationen für Privatpersonen und Unternehmen in Bezug auf den Brexit

Am 1. Januar 2021 werden sich die Beziehungen zwischen der EU und dem VK grundlegend ändern – unabhängig davon, ob es bis dahin ein Abkommen über die künftige Partnerschaft geben wird oder nicht. Die Europäische Kommission hat deshalb über 100 sektorspezifische Vorbereitungsmitteilungen (readiness notices) für Unternehmen, Bürger und die öffentliche Verwaltung veröffentlicht, die diese auf das Ende der Übergangsphase vorbereiten sollen.

Im Austrittabkommen haben die Europäische Union (EU) und das Vereinigte Königreich (VK) vereinbart, dass sowohl in der EU lebenden britischen Staatsangehörigen als auch in Großbritannien lebenden EU-Bürgern, die Lebensentscheidungen auf Grundlage ihrer Freizügigkeitsrechte getroffen haben, keine Nachteile aus dem Brexit erwachsen sollen.

Aufenhaltsrecht in der Europäischen Union

Für britische Staatsangehörige, die sich am 31. Dezember 2020 zum Aufenthalt oder zum Arbeiten in Deutschland aufhalten, gelten im Wesentlichen die bisherigen Rechte fort. Dennoch kommen auf britische Staatsangehörige und deren Familien Veränderungen zu. Über die Auswirkungen des Brexit auf den Aufenthaltsstatus dieser Personengruppe informiert das Bundesministerium des Innern mit einer Zusammenfassung der wichtigsten aufenthaltsrechtlichen Fragen und Antworten.

Informationen zum Aufenthaltsrecht auf der Webseite des Auswärtigen Amtes

Fragen und Antworten zum Aufenthaltsrecht auf der Webseite des Auswärtigen Amtes

 

Aufenhaltsrecht im Vereinigten Königreich

EU-Bürger, die vor dem Brexit im VK gewohnt haben, dürfen dort über den 31. Dezember 2020 hinaus bleiben. Dennoch müssen auch sie einige Neuerungen beachten. Die Deutsche Botschaft London trägt die wichtigsten Fragen und Antworten zum Aufenthaltsrecht im VK (u.a. zum sog. Settled Status), zu Staatsangehörigkeit, Einreiseverfahren und zum Zugang zur britischen Krankenversicherung zusammen.

Fragen und Antworten zum Aufenthaltsrecht auf der Webseite der Deutschen Botschaft im Vereinigten Königreich

 

Sozialleistungen

Britische Staatsangehörige, die in Deutschland leben, haben im Wesentlichen auch nach Ablauf der Übergangsphase das Recht, in Deutschland zu arbeiten. Über die entsprechenden Bedingungen sowie Ansprüche auf Sozialleistungen ab dem 1. Januar 2021 (z.B. Arbeitslosengeld, Ausbildungs- und Arbeitsförderung, Rentenversicherung) informiert auf deutscher Seite das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Informationen finden Beschäftigte zudem auf den Websites der Bundesagentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Fragen und Antworten zu Sozialleistungen auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Informationen für Beschäftigte zu Sozialleistungen auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit

Informationen für Beschäftigte zu Sozialleistungen auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung

Informationen für Beschäftigte zu Sozialleistungen auf der Webseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

Wie sich der Brexit auf den beiderseitigen Zugang zur Kranken- und Pflegeversicherung auswirkt, erklärt das Bundesministerium für Gesundheit sowie die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) und die britische Regierung.

Informationen zum Zugang zu Kranken- und Pflegeversicherung auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit

Informationen zum Zugang zu Kranken- und Pflegeversicherung auf der Webseite der DVKA

Informationen zum Zugang zu Kranken- und Pflegeversicherung auf der Webseite der britischen Regierung (englisch)

Arbeitgeber mit britischen Beschäftigten beachten bitte die Hinweise des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Beschäftigung britischer Staatsangehöriger und ihrer Familienangehörigen ab dem 1. Januar 2021.

Informationen zur Beschäftigung britischer Staatsangehöriger und ihrer Familienangehörigen (PDF-Datei des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat

 

Ausbildung

Britische Studierende in Deutschland sowie deutsche Studierende im VK genießen während der Übergangsphase und teilweise darüber hinaus weiterhin die gleichen Rechte wie vor dem Brexit, z.B. im Bereich der Studiengebühren. Jedoch gibt es auch hier Neuerungen wie die Visumpflicht für ausländische Studierende im VK. Über Studiengebühren für ausländische Studierende in Deutschland und dem VK, Anspruch auf BAföG, die Anerkennung von Studienleistungen sowie die Zukunft des ERASMUS+- und weiterer Austauschprogramme berichtet das Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Informationen zur Visumspflicht auf der Webseite der britischen Regierung (englisch)

Informationen zum BAföG auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Informationen zur Zukunft von Austauschprogrammen auf der Webseite der Kooperation International

Informationen zur Zukunft von Austauschprogrammen auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Auch die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen wird sich zum 1. Januar 2021 ändern. Das Portal Anerkennung in Deutschland gibt einen Überblick über den derzeitigen Stand. Auf britischer Seite informiert die britische Regierung über die künftige Anerkennung europäischer Berufsabschlüsse.

Portal »Anerkennung in Deutschland«

Informationen zur Anerkennung europäischer Berufsabschlüsse auf der Webseite der britischen Regierung (englisch)

 

Einreise

Das britische Home Office beantwortet darüber hinaus Fragen zur Einreise ins VK nach dem Brexit bzw. ab dem 1. Januar 2021. EU-Bürger, die sich ab dem 1. Januar 2021 im VK niederlassen und arbeiten wollen, müssen zukünftig über ein punktebasiertes Einwanderungssystem ein Visum erwerben.

Informationen zur Einreise ins VK nach dem Brexit auf der Webseite der britischen Regierung (englisch)

Informationen zur Einreise ins VK ab dem 1. Januar 2021 auf der Webseite der britischen Regierung (englisch)

Informationen zum punktebasierten Einwanderungssystem auf der Webseite der britischen Regierung (englisch)

Auch im Bereich des Online-Handels, der Fluggastrechte sowie beim Roaming wird es zum 1. Januar 2021 zu Neuerungen kommen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat diese zusammengestellt. Dort finden Sie auch Informationen darüber, welche Änderungen in der zivilrechtlichen Zusammenarbeit zwischen der EU und dem VK in Kraft treten werden und welche Folgen dies u.a. im Familien- oder Erbrecht hat.

Informationen zu Online-Handel, Fluggastrechten und Roaming auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Das Ausscheiden des VK aus dem EU-Binnenmarkt und der Zollunion zum 1. Januar 2021 wird sich tiefgreifend auf den Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen der EU und dem VK auswirken. Entsprechende rechtliche Änderungen treten unabhängig vom Abschluss eines Handelsabkommens mit dem VK in Kraft. Für Unternehmen mit Handelsbeziehungen in das VK gilt es daher, bestmöglich auf den 1. Januar 2021 vorbereitet zu sein.

Checklisten

Zu diesem Zwecke hat die Europäische Kommission neben über 100 sektorspezifischen Vorbereitungsmitteilungen (readiness notices) eine Checkliste für Unternehmen veröffentlicht, die Geschäftsbeziehungen in das VK pflegen. Auch die Industrie- und Handelskammer hat eine Checkliste für betroffene Unternehmer erstellt.

Sektorspezifische Vorbereitungsmitteilungen der Europäischen Kommission

Checkliste der Europäischen Kommission (PDF-Datei)

Checkliste der Industrie- und Handelskammer

Auf Bundesebene informiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf seiner Website über die aktuellen Entwicklungen der Verhandlungen über ein Handelsabkommen mit dem VK. Dort finden Sie u.a. Antworten auf Fragen über die Auswirkungen des Brexit auf den Waren- und Dienstleistungsverkehr, das Gesellschaftsrecht sowie auf Datenschutzbestimmungen und Rechte des geistigen Eigentums. Über Änderungen im Patent- und Markenrecht sowie im Insolvenzrecht und im Bereich des Verbraucherschutzes informiert zusätzlich das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Informationen zu den aktuellen Entwicklungen der Verhandlungen über ein Handelsabkommen auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Informationen zu Patentrecht- und Markenrecht und Insolvenzrecht auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

 

Wirtschaft und Handel

Darüber hinaus bietet der Deutsche Industrie- und Handelskammertag eine Reihe von Webinaren zum Brexit sowie eine To-Do-Liste für Unternehmer an.

Informationen zu Patent- und Markenrecht und Insolvenzrecht auf der Webseite des Deutschen Industrie- und Handelskammertages

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Webseite von Germany Trade and Invest, der Gesellschaft des Bundes für Außenwirtschaft und Standortmarketing, den Brexit-Themenseiten der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer und des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI). Eine Reihe deutscher Wirtschaftsverbände hat zudem ein gemeinsames Brexit-Kompendium erstellt, in dem die Positionspapiere und Analysen der Verbände gebündelt auffindbar sind.

Webseite von Germany Trade and Invest

Brexit-Themenseiten der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer

Brexit-Themenseiten des Bundesverbandes der Deutschen Industrie

Webseite des Brexit-Kompendiums

 

Finanzen

Über weitere finanzpolitische Folgen des Brexit, z.B. über das Brexit-Steuerbegleitgesetz, informiert das Bundesministerium der Finanzen. Über Auswirkungen auf Finanzdienstleistungen berät Sie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Brexit-Steuerbegleitgesetz

Informationen zum Brexit-Steuerbegleitgesetz auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen

Beratung zu Auswirkungen auf Finanzdienstleistungen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

 

Grenzverkehr

Auf britischer Seite hat das Department of International Trade eine Übersicht mit den wichtigsten Änderungen, z.B. bei der Ein- und Ausfuhr von Waren, im Dienstleistungsverkehr und bei der Abführung der Umsatzsteuer, erstellt. In einem umfassenden Plan erklärt die britische Regierung zudem, wie Grenzkontrollen ab dem 1. Januar 2021 in einem dreistufigen Verfahren ein- und durchgeführt werden und welche Anforderungen Exporteure bei der Einfuhr von Waren ins VK erfüllen müssen.

Übersicht des Department of International Trade (englisch)

Plan der britischen Regierung zur Einführung der Grenzkontrollen (englisch)

Bei Fragen zum künftigen Zollregime, u.a. zur Zollanmeldung, konsultieren Sie bitte die Brexit-Seiten des Zolls bzw. des Bundesministeriums der Finanzen sowie den Zoll-Leitfaden der Europäischen Kommission, der auch eine Checkliste für Unternehmen enthält. Sollte in einem Abkommen vor dem 1. Januar 2021 nichts anderes vereinbart werden, gelten ab dem 1. Januar 2021 im Warenverkehr mit dem VK die Zölle der EU gegenüber Drittländern nach WTO-Recht. Die Tarife können Sie bei der Europäischen Kommission abfragen.

Brexit-Seiten des Zolls

Brexit-Seiten des Bundesministeriums der Finanzen

Zoll-Leitfaden der Europäischen Kommission

TARIC-Abfrage der Europäischen Kommission

Auf französischer Seite der EU-Grenze zu Großbritannien hat die französische Botschaft in Berlin ein Webseminar zur Verfügung gestellt, in dem die zukünftige „smart border“ sowie die Vorbereitungen Frankreichs auf die Wiedereinführung der Grenzformalitäten vorgestellt werden.

Darüber hinaus finden Sie einen Flyer zu den ICS-Formalitäten für europäische Spediteure auf der Website der DGDDI. Zusätzlich wird dort die Abgabe einer summarischen Eingangsanmeldung (ENS) durch ein Video mit englischen Untertiteln erläutert.

Außerdem stellt Ihnen der französische Zoll allgemeine Informationen für Reisende im französisch-britischen Grenzverkehr zur Verfügung.

Webseminar zur »smart border« und Grenzformalitäten (französisch)

Informationen für europäische Spediteure (französisch)

Allgemeine Informationen für Reisende (französisch)

 

Berufsqualifikation

Die Auswirkungen des Brexit auf den internationalen Luft-, See- und Straßenverkehr, u.a. auf Sicherheitsregeln, Personal, Befähigungsscheine und Berufsqualifikationen, erläutert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Webseite des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur

 

Lebensmittel

Was künftig beim Handel mit Lebensmitteln, tierischen und pflanzlichen Produkten sowie in der Fischerei zu beachten ist, fasst das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zusammen. Speziell in Bezug auf die Ein- und Ausfuhr von Pflanzen und deren Zertifizierung hat die britische Regierung eine umfassende Übersicht erstellt.

Fragen und Antworten zum Brexit auf der Webseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

Übersicht zur Ein- und Ausfuhr von Pflanzen auf der Webseite der britischen Regierung (englisch)

 

Gesundheit und Pharmazie

Über Änderungen im Handel mit Arzneimitteln können Sie sich sowohl beim Bundesministerium für Gesundheit als auch beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), dem Paul-Ehrlich-Institut und der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) erkundigen.

Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit

Webseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte

Webseite des Paul-Ehrlich-Instituts

Webseite der Europäischen Arzneimittelbehörde

Paul Ehrlich-Institut

E-Mail: eu-cooperation@pei.de

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

E-Mail: brexit@bfarm.de

Department of International Trade

Webseite: Online-Events zur Information von Händlern, die im VK operieren, sind geplant und werden auf dieser Website angekündigt.

BaFin

Kontaktadresse Standortwechsel für Finanzdienstleister

E-Mail: access@bafin.de

Deutsch-Britische Handelskammer

E-Mail: mail@ahk-london.co.uk

Portal »Anerkennung in Deutschland«

Hotline »Arbeiten und Leben in Deutschland«

Telefon: +49 301815 1111

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Service-Hotline des DAAD für Brexit-Fragen zu Erasmus+

Telefon: 0800 2014020

Service-Hotline des BIBB für Brexit-Fragen zu Erasmus+

Telefon: 0228 1071608

Service-Hotline für Brexit-Fragen zu Horizont 2020 und Horizont Europa

Telefon: 0228 38212020

Auskunft bei Fragen zum BAföG für eine Ausbildung im VK

Telefon: 0511 616-0

Telefon: 0511 616-22252

E-Mail: bafoeg@region-hannover.de

Deutsche Rentenversicherung

Kostenloses Servicetelefon

Telefon: 0800 10004800

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Brexit-Hotline

Telefon: 0228 713-2903
innerhalb Deutschlands

Telefon: +49 228713 2903
aus dem Ausland

Telefon: 0800 4555520

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Telefon: 030 340606561

E-Mail: brexit@buergerservice.bund.de

Europäische Kommission

Telefon: 00 80067891011
in allen Mitgliedsstaaten der EU

Telefon: 0615 12749028
aus Deutschland

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